Wahlen der Studierendenschaft 2026

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In der Zeit von Montag, den 30. November 2026, bis Montag, den 07. Dezember 2026, finden an der Hochschule Niederrhein die Wahlen des Studierendenparlaments (StuPa) und die Wahlen des Fachschaftsrats (FSR) zusammen mit den Gremienwahlen der Hochschule statt.

Das Studierendenparlament ist das höchste beschlussfassende Gremium der Studierendenschaft. Es entscheidet über den Haushalt der Studierendenschaft, die Unterstützung studentischer Projekte, wählt den AStA-Vorstand und bestätigt dessen Referentinnen und Referenten.

Die Fachschaftsräte sind die direkten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im Fachbereich. Sie planen z. B. Erstsemester-Veranstaltungen, organisieren Klausur- und Materialsammlungen und vertreten die fachspezifischen Interessen der Studierenden gegenüber dem Dekanat und den Professorinnen und Professoren des Fachbereichs.

In das Studierendenparlament werden 21 Mitglieder gewählt, in den Fachschaftsrat 9 Mitglieder.

Die Stimmabgabe erfolgt dieses Jahr wieder digital per Online-Wahl.

Du möchtest dich zur Wahl stellen?

Dafür lädst Du dir den entsprechenden "Wahlvorschlag" herunter, füllst ihn aus, und gibst ihn in einem der AStA-Büros während der Öffnungszeiten ab.

WICHTIG: Der Wahlvorschlag muss spätestens zum 8. November 2026 abgegeben werden!

Die Abgabe kann während der Öffnungszeiten der AStA-Büros in Krefeld-West und Mönchengladbach bei den AStA-Geschäftsführern oder nach Terminvereinbarung mit dem Wahlleiter unter wahl@stupa.hn erfolgen. Bis zum Ablauf der Frist können Wahlvorschläge außerdem in den Briefkasten eines der genannten AStA-Büros eingeworfen werden.

Wahlberechtigt sind ausschließlich im Wählerverzeichnis aufgeführte Studierende. Ihr habt die Möglichkeit, in das Wählerverzeichnis Einsicht zu nehmen. Beachtet hierzu bitte die Öffnungszeiten der AStA-Büros. Wahlkampfkosten sind bis zu 400 € (StuPa) bzw. 200 € (FSR) erstattungsfähig.

Hinweis zur geschlechterparitätischen Repräsentanz:
Bei der Aufstellung des Wahlvorschlags soll auf eine geschlechtsparitätische Besetzung geachtet werden. Bei einer nicht geschlechtsparitätischen Aufstellung sind die Gründe der Abweichung zu dokumentieren.