Stell dich zur Wahl für das Studierendenparlament (Stupa)

Stell dich zur Wahl für das Studierenden­parlament (Stupa)

In der Zeit von Montag, den 30. November 2026, bis Montag, den 07. Dezember 2026, finden an der Hochschule Niederrhein die Wahlen des Studierendenparlaments (StuPa) und die Wahlen des Fachschaftsrats (FSR) zusammen mit den Gremienwahlen der Hochschule statt.

Das Studierendenparlament ist das höchste beschlussfassende Gremium der Studierendenschaft. Es entscheidet über den Haushalt der Studierendenschaft, die Unterstützung studentischer Projekte, wählt den AStA-Vorstand und bestätigt dessen Referentinnen und Referenten.

Die Fachschaftsräte sind die direkten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im Fachbereich. Sie planen z. B. Erstsemester-Veranstaltungen, organisieren Klausur- und Materialsammlungen und vertreten die fachspezifischen Interessen der Studierenden gegenüber dem Dekanat und den Professorinnen und Professoren des Fachbereichs.

In das Studierendenparlament werden 21 Mitglieder gewählt, in den Fachschaftsrat 9 Mitglieder.

Die Stimmabgabe erfolgt dieses Jahr wieder digital per Online-Wahl.

Du möchtest dich zur Wahl stellen?

Dafür lädst Du dir den entsprechenden "Wahlvorschlag" herunter, füllst ihn aus, und gibst ihn in einem der AStA-Büros während der Öffnungszeiten ab.

WICHTIG: Der Wahlvorschlag muss spätestens zum 8. November 2026 abgegeben werden!

Die Abgabe kann während der Öffnungszeiten der AStA-Büros in Krefeld-West und Mönchengladbach bei den AStA-Geschäftsführern oder nach Terminvereinbarung mit dem Wahlleiter unter wahl@stupa.hn erfolgen. Bis zum Ablauf der Frist können Wahlvorschläge außerdem in den Briefkasten eines der genannten AStA-Büros eingeworfen werden.

Wahlberechtigt sind ausschließlich im Wählerverzeichnis aufgeführte Studierende. Ihr habt die Möglichkeit, in das Wählerverzeichnis Einsicht zu nehmen. Beachtet hierzu bitte die Öffnungszeiten der AStA-Büros. Wahlkampfkosten sind bis zu 400 € (StuPa) bzw. 200 € (FSR) erstattungsfähig.

Hinweis zur geschlechterparitätischen Repräsentanz:
Bei der Aufstellung des Wahlvorschlags soll auf eine geschlechtsparitätische Besetzung geachtet werden. Bei einer nicht geschlechtsparitätischen Aufstellung sind die Gründe der Abweichung zu dokumentieren.

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‍Nachfrist FB02 und FB04:
Für die Fachbereiche 02 und 04 wurden keine FSR-Wahlvorschläge abgegeben. Für die beiden Fachbereiche können daher noch bis zum 22.11. Wahlvorschläge eingereicht werden.

Für alle anderen Fachbereiche und StuPa-Listen ist die Einreichungsfrist abgelaufen.

  • Mönchengladbach (Webschulstr. 20) (Mo-Do: 9:30-13:30, Fr: 10:30-12:30 Uhr)
  • Krefeld West (Adlerstr. 35) (Mo-Do: 10:00-14:00 Uhr)

durch die Wahlleitung entgegengenommen.

Die Annahme ist nur während der angegebenen, Öffnungszeiten möglich.

Wahlberechtigt sind alle Studierende, die im Wählerverzeichnis aufgeführt sind. Das Wählerverzeichnis kannst du ebenfalls in den AStA-Büros einsehen.

Hinweis:

Bei der Aufstellung des Wahlvorschlages ist auf geschlechterparitätische Repräsentanz zu achten. Wenn trotz intensiver Bemühungen die Parität auf der Liste nicht hergestellt werden kann, kann der Wahlvorschlag ausnahmsweise dennoch zugelassen werden, wenn die Ausnahmegründe ausreichend dokumentiert wurden.

Noch Fragen?

Dir ist irgendwas unklar? Dann schreib uns gern eine Mail!